Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Prima Sonntag Würzburg Medien und Distribution GmbH
97070 Würzburg   |   Sanderstraße 2
(im Folgenden kurz PSM genannt) 

für Verträge über die Bereitstellung und den Betrieb von Online-Shops

§ 1   Leistungsinhalte der PSM und Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen

1.1 Alle Leistungen der PSM im Angebotsbereich „Einrichtung und Betrieb von Onlineshops“ erbringt PSM ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. AGB des Auftraggebers finden im Rahmen der Leistungserbringung der PSM keine Anwendung, es sei denn, dies wird bei Vertragsabschluss zwischen PSM und Auftraggeber in Textform vereinbart.

1.2 Das Leistungsangebot von PSM im Bereich von Einrichtung und Betrieb von Onlineshops richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige bzw. Freiberufler sind.

1.3 Individualvereinbarungen zwischen PSM und dem Auftraggeber gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor (vgl. § 305b BGB) und werden sodann durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. Die Vertragsunterlagen (z.B. Kooperationsvertrag, Bestellschein, Auftrags-bestätigung) sowie die Rechnung gelten als Individualvereinbarungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch PSM in Textform.

1.4 PSM ist berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur

Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren

und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht unwesentlich beeinträchtigen würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung.

Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen betroffen sind.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen, durch PSM im Einzelfall festgelegten Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so steht PSM ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat zu. PSM hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Auftraggebers in Textform auszuüben.

1.5 Die beauftragten Produkte können nach Vertragsschluss durch PSM geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Auftraggeber hierdurch nicht schlechter gestellt und von dem ursprünglichen Produkt nicht deutlich zum Nachteil des Auftraggebers abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn technische Neuerungen für die geschuldeten Leistungen angewendet werden, die Stabilität und Sicherheit von PSMs IT-Systemen oder die von PSMs Erfüllungsgehilfen dauerhaft beeinträchtigt ist oder, wenn Dritte, von denen PSM für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

PSM ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss in dem Umfang zu erhöhen, wie Preissteigerungen Dritter erfolgen, von denen PSM für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht. Die vereinbarten Preise erhöhen sich auch in dem Maß, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder zwingender gesetzlicher Abgaben veranlasst ist.

Änderungen der Produkte oder deren Preise werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb einer im Einzelfall durch PSM festgelegten angemessenen Frist nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung, so ist PSM berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu beenden. PSM hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Auftraggebers auszuüben.

§ 2   Zustandekommen eines Vertrages zwischen PSM und dem Auftraggeber

2.1. Ein Vertrag über die Inanspruchnahme definierter Leistungen der PSM durch den Auftraggeber kommt zustande durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung in Textform durch beide Vertragspartner.

2.2. Die Vereinbarung enthält Angaben über Art, Umfang und Vergütung der vereinbarten Leistungen. Alle Änderungen über Art, Umfang und Vergütung der vereinbarten Leistungen bedürfen der Textform und der Unterzeichnung beider Vertragspartner.

§ 3   Vertragsinhalte

3.1. Die in einem Vertrag zwischen PSM und Auftraggeber vereinbarten Leistungen und deren Vergütung beziehen sich auf die Erstellung und den Betrieb eines Onlineshops für den Auftraggeber. Alle Einzelheiten der Leistungserbringung und deren Vergütung werden im Vertrag definiert und basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durch PSM gewählten und dargestellten technischen Möglichkeiten. In dem Umfang, in dem PSM sich zur Erbringung der angebotenen Dienstleistungen oder technischen Dienste Dritter bedient, werden diese durch den abgeschlossenen Vertrag nicht Vertragspartner des Auftraggebers, sondern lediglich als Erfüllungsgehilfen für PSM tätig.

3.2. Ob der Auftraggeber den Onlineshop mit allen hierfür erforderlichen Berechtigungen nach Fertigstellung durch PSM und nach Ablauf der Vertragslaufzeit als Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten oder aber als Mieter des Shops bei PSM betreibt, ist im Vertrag zwischen PSM und Auftraggeber festgelegt. Es gelten die dort entsprechend dem jeweils gewählten Modell ausgeführten Bedingungen, Haftungen und Vergütungen.

§ 4   Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Erbringung der geschuldeten Leistungen sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig ist. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber verpflichtet, PSM bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen, Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach dieser Ziffer auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.

4.2. Zu diesen Pflichten zählen, insbesondere, jedoch nicht abschließend, folgende Pflichten:

4.2.1 Vertragsdaten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle bei Abschluss des Vertrages abgefragten Vertragsdaten bei Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Vertragsdaten beinhalten insbesondere Angaben über seine Firma, Rechtsform, Name der vertretungsberechtigten Person, postalische Anschrift, E-Mailadresse, Telefon- und Telefax-Nummern und Kontoverbindung. Darüber hinaus hat der Auftraggeber PSM über alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlichen Umstände, die für die Vertrags-Durchführung benötigt werden, unverzüglich in Textform zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Mitteilung über Änderungen der Ansprechpartner, Geschäftsadresse und Bankverbindung.

4.2.2. Rechtliche Belange

Der Auftraggeber trägt für die Inhalte seiner Website die alleinige rechtliche Verantwortung gegenüber Dritten. Der Auftraggeber hat insbesondere sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen, vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären.

Ferner ist der Auftraggeber für die Ausstattung der Website mit sowie die Richtigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Texte (z.B. Impressum, Datenschutz, Anbieterkennung, Widerrufsbelehrung) und die Erfüllung gesetzlicher Hinweispflichten selbst verantwortlich. Eventuelle Gestaltungshinweise PSMs sind lediglich Empfehlungen und rechtlich für PSM unverbindlich

4.2.3. Unzulässige Inhalte

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet durch die gebuchte Website keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten.

Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt

  • gegen gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG) das Betäubungs-mittelgesetz (BtMG) sowie das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt,
  • rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält,
  • nicht religiös und politisch neutral gehalten ist,
  • pornographisch oder sexuell anstößig ist,
  • gewaltverherrlichenden Charakter aufweist,
  • gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt,
  • Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt
  • Verweise auf andere Internetseiten (Hyperlinks) setzt, auf denen unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlicht werden.

PSM obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. PSM wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Auftraggeber eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, hat PSM das Recht nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen. Insbesondere ist PSM berechtigt, die Erstellung und Aktualisierung der Website zurückzuhalten oder den Zugriff auf die Website zu unterbinden, wenn die Veröffentlichung der Inhalte nach Ansicht von PSM gegen geltendes Recht oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder verstoßen würde. Weiterhin ist PSM berechtigt, jedoch keinesfalls verpflichtet, den Zugriff auf die Website zu sperren und Inhalte zu löschen, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Veröffentlichung der Inhalte die Rechte Dritter verletzt. Dies ist insbesondere, jedoch nicht abschließend der Fall, wenn PSM von Dritten auf rechtswidrige Inhalte oder die Verletzung von Uhreber-, Marken-, oder Bildrechte hingewiesen wird und sich der Auftraggeber zu der behaupteten Rechtsverletzung nicht oder nicht ausreichend eindeutig äußert, sodass PSM die Prüfung der behaupteten Rechtsverletzung nicht oder nur unter erheblichem Aufwand möglich ist In Zweifelsfällen ist PSM berechtigt, die Veröffentlichung der Inhalte bis zur endgültigen Klärung zu unterbinden.

Auf die Freistellungsverpflichtung und Haftung des Kunden nach Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.

4.2.4. Zurverfügungstellung von Inhalten

Der Auftraggeber hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderlichen Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Daten, Grafiken, Logos, Vorlagen, Suchbegriffe etc. absprache-, ordnungs- und fristgemäß beizubringen und PSM in für die weitere vertragsgemäße Verwendung geeigneter Form und Qualität unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ersetzungs- oder Änderungswünsche hinsichtlich dieser Inhalte während der Vertragslaufzeit werden nach dem Ermessen von PSM gegebenenfalls berücksichtigt, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht, sofern nicht in der vertraglichen Vereinbarung anderweitig festgelegt.

Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger oder verspäteter Zurverfügungstellung der Inhalte sowie bei nachträglichen Änderungen dieser verlängert sich die für die Erbringung der Leistung von PSM beanspruchte Zeit entsprechend. Auf den Vertragsbeginn und damit auf die Vertragslaufzeit und auch auf die Zahlungspflicht des Auftraggebers hat diese Verzögerung keinerlei Auswirkungen.

Darüber hinaus ist PSM in einem solchen Fall berechtigt, aber keinesfalls verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen, jedoch nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Inhalte im eigenen Ermessen zu gestalten oder vom Vertrag zurückzutreten. PSM ist berechtigt, die Website mit neutralen Platzhaltern zu versehen und zu veröffentlichen.

Im Falle eines Rücktritts hat der Auftraggeber die bis zu diesem Zeitpunkt durch PSM erbrachten Aufwendungen vollumfänglich zu ersetzen.

4.2.5. Mitwirkung bei der Umsetzung und Erstellung der Website

Der Auftraggeber hat PSM bei der Erstellung und Umsetzung der von ihm erworbenen Produkte in der durch PSM vorgegebenen Art und Weise zu unterstützen, z.B. mit der telefonischen Besprechung von Inhalten, Gestaltung und Umsetzung der Produkte.

4.2.6. Entwürfe und Freigabe zur Veröffentlichung

Vor der Veröffentlichung der Website kann PSM dem Auftraggeber die Leistung zur Kenntnis bringen mit der gleichzeitigen Aufforderung, die Zustimmung für die finale Umsetzung dieser für eine Veröffentlichung zu erteilen. Der Auftraggeber hat in einem solchen Fall innerhalb des auf dem Entwurf genannten Zeitraums in Textform seine Freigabe zu erteilen oder der Veröffentlichung zu widersprechen – im letzteren Fall unter Nennung der jeweiligen, einer Veröffentlichung entgegenstehenden Gründe. Sofern der Auftraggeber PSM nicht innerhalb dieses Zeitraums eine Rückmeldung zukommen lässt, gilt der von PSM übermittelte Entwurf als freigegeben. Der Auftraggeber wird auf diese Folge in der Übersendung des Entwurfs gesondert hingewiesen.

4.2.7. Rechtsfolgen einer Verletzung von (Mitwirkungs-) Pflichten

Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Auftraggebers im Fall einer Inanspruchnahme PSMs durch Dritte bei Verletzung der (Mitwirkungs-) Pflichten nach Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingewiesen.
Darüber hinaus kommt PSM mit der Erfüllung ihrer Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Kunden hierfür (mit-) ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers bleiben der Vergütungsanspruch PSMs sowie dessen Fälligkeit unberührt.

§ 5   Rechteeinräumung

5.1. Der Auftraggeber räumt PSM im, für die Vertragserfüllung erforderlichen, Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein.

Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung der Rechte hinsichtlich aller bereits bekannten wie auch zukünftigen Nutzungsarten.

Insbesondere ist PSM berechtigt, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte sowie die aufgrund der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, in sämtlichen multimedialen Ausprägungen zu veröffentlichen bzw. Dritten zugänglich zu machen sowie mit anderen Werken zu verbinden.

5.2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass PSM die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.

5.3. Wenn und soweit PSM dem Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung Inhalte zur Verfügung stellt, insbesondere Bildmaterialien, so erfolgt hiermit keine Übertragung von Rechten hinsichtlich der Inhalte an den Auftraggeber über diesen Auftrag hinaus. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Dritte Rechteinhaber hinsichtlich dieser Inhalte sind und PSM bzw. dem Auftraggeber die Nutzung der Inhalte untersagen können bzw. diese von der Erfüllung einzelner Pflichten abhängig machen können, wie zum Beispiel die namentliche Nennung des Urhebers.

5.4. PSM ist Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse aller von PSM für den Onlineshop erstellten Inhalte (Programmierungen, Darstellungen, Texte) soweit diese nicht im Vertrag ausdrücklich dem Auftraggeber übertragen werden.

§ 6   Haftung des Auftraggebers und Freistellung

Der Auftraggeber stellt PSM und PSMs Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten gegenüber PSM oder PSMs Erfüllungsgehilfen geltend machen. Dies umfasst auch den Ersatz, der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.

§ 7   Gewährleistung und Haftung von PSM

7.1. Die Leistungserbringung erfolgt teilweise mittels Software. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass der Einsatz von Software nicht vollständig fehlerfrei erfolgen kann. PSM kann daher auch keine fehler- und   

unterbrechungsfreie Leistungserbringung unter allen Hard- und Softwarekonstellationen gewährleisten. PSM ist jedoch darum bemüht, die Leistung so mangel- und störungsfrei wie möglich zu erbringen.

7.2. PSM übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistung sowie die Qualität der Leistungen.

7.3. Auf den Transport von Daten über das Internet hat PSM keinen Einfluss. PSM übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass verschickte Nachrichten den Empfänger richtig erreichen.

7.4.Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und PSM aus welchen Gründen auch immer das geschuldete Leistungsergebnis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen kann, ist PSM dazu berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.

7.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung in Textform unter der Angabe des Mangels PSM gegenüber geltend zu machen.

7.6. Im Fall ganz oder teilweise mangelhafter Leistung, die PSM bzw. deren Partner zu vertreten hat, hat der Kunde gegenüber PSM einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen hat der Auftraggeber wahlweise das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder auf Rücktritt vom Vertrag. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

7.7. PSM haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von PSM, PSMs gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

7.8. Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von PSM zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist in einem solchen Fall die Haftung von PSM vollumfänglich ausgeschlossen.

7.9. Für Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden (z.B. zur Verfügung gestellte Logos, Claims, Werbeanzeigen, Bilder, Texte, produkt-, unternehmensbezogene und sonstige Informationen), die uns der Kunde zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch die Produkte veröffentlicht oder verbreitet, übernimmt PSM keine Haftung.

7.10. Für übrige Schäden, die nicht von den vorstehenden Ziffern erfasst werden, ist die Haftung von PSM, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit PSM nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn PSM die Verletzung einer solchen Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.

7.11 Alle Ansprüche des Auftraggebers gegenüber PSM verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

7.12. Soweit die Haftung von PSM beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.

§ 8   Zahlungsbedingungen

8.1. Die von PSM zu erbringenden Leistungen sowie die dafür zu entrichtenden Vergütungen des Auftraggebers sind in dem zwischen den Vertragspartnern abgeschlossenen Vertrag festgelegt.

8.2. Die Überschreitung der im Vertrag festgelegten Fristen für die zu leistenden Zahlungen durch den Auftraggeber berechtigen PSM die eingerichteten Dienste für die weitere Nutzung durch den Auftraggeber bis zur vollständigen Zahlung vorläufig zu sperren. Überschreitet der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsziele um 30 Kalendertage ist PSM berechtigt, den angeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen und die eingerichteten Dienste ab dem Zeitpunkt der Kündigungszustellung endgültig für die Nutzung durch den Auftraggeber zu sperren. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche aufgrund des Zahlungsverzugs des Auftraggebers behält sich PSM vor.

8.3. PSM behält sich vor, auf eine Sperrung zu verzichten sofern PSM und Auftraggeber einvernehmlich eine neue Regelung für die Fristigkeiten der zu entrichtenden Vergütungen vereinbaren.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Würzburg.

9.2. Auf Verträge zwischen PSM und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN- Kaufrechts.

Stand: 05. Januar 2021

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